Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 28.08.2025
1. Aufgabe
Die Musikschule Emotio erschließt und fördert als Bildungsstätte für Musik die musikalischen Fähigkeiten bei Musikinteressenten jeden Alters, um so eine Teilnahme am Laien- und Liebhabermusizieren anzuregen und zu ermöglichen, so wie ggfls. die Voraussetzungen für ein Musikstudium zu schaffen.
2. Aufbau
2.1 Unterrichtsbereiche
Die Musikschule gliedert sich in folgende Unterrichtsbereiche: Gesangs-/Instrumentalunterricht, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung (Musikus), Ensembles.
2.2 Grundsätze nach Unterrichtsbereich
Die Ausbildung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
Gesangs-/ Instrumentalunterricht
Der Unterricht richtet sich nach Schülerbedarf und Kapazität der Musikschule und wird als Einzel- oder Gruppenunterricht erteilt. Einteilung und Änderungen während des Schuljahrs bestimmt die Schulleitung in Abstimmung mit der Lehrkraft. Unterricht findet ein- bis zweimal wöchentlich statt und dauert 30 oder 45 Minuten.
Musikalische Früherziehung
Unterricht für Kinder im Vorschulalter ab 4 Jahren unter Berücksichtigung speziell für diese Altersgruppe entwickelter Lernprogramme. Der Unterricht findet in Gruppen mit etwa 10 Kindern statt.
Musikalische Grundausbildung (Musikus)
Unterricht für Kinder des 1. und 2. Schuljahres unter Berücksichtigung speziell für diese Altersgruppe entwickelter Lernprogramme. Der Unterricht findet in Gruppen mit etwa 8 Kindern statt.
3. Allgemeine Bestimmungen
3.1 Schuljahr und Ferienregelung
Das Schuljahr der Musikschule läuft vom 1. September bis 31. August und umfasst Wintersemester (1. Sep. – 28/29. Feb.) und Sommersemester (1. Mär. – 31. Aug.). Ferien, Feiertage und variable Unterrichtstage richten sich nach den öffentlichen Schulen in NRW. An Wochenenden unmittelbar vor oder nach Ferien findet kein Unterricht statt.
3.2 Unterrichtsorte
Der Unterricht kann entweder in den Unterrichtsräumen der Musikschule oder beim Schüler zu Hause (Hausunterricht) stattfinden. Innerhalb der Unterrichtsgebäude und der dazugehörigen Anlagen gilt die jeweilige Hausordnung.
3.3 Unterrichtsordnung
Den Schülern ist regelmäßiger und pünktlicher Besuch der Unterrichtsstunden sowie regelmäßige häusliche Übungen nachdrücklich empfohlen, da sonst keine Fortschritte erzielt werden können.
3.4 Gutscheine
Musikschule kann Gutscheine für Musikunterricht anbieten. Ein Gutschein muss zur ersten Unterrichtsstunde mitgebracht werden und dem zuständigen Dozenten ausgehändigt werden. Ein Gutschein ist ein Jahr nach der Ausstellung gültig. Gutscheine sind nicht für Hausunterricht gültig. Gutscheine können nicht mit der kostenlosen Probestunde kombiniert werden. Eine Barauszahlung der Gutscheine ist ausgeschlossen.
3.5 Mitteilungspflichten: Adresse & Konto
Schüler bzw. Vertragsparteien sind verpflichtet, jede Änderung der Anschrift und Kontoverbindung der Musikschule unverzüglich mitzuteilen.
3.6 Aufsichtspflicht und Haftung
Eine Aufsichtspflicht seitens der Musikschule besteht nur während der reinen Unterrichtszeit. Außerhalb dieser Zeit haften die Musikschule sowie ihre Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ansprüche aus Personen-schäden, Produkthaftung und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
3.7 Höhere Gewalt
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrer und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, den Unterricht online zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.
4. Überlassung (Verleih) von Instrumenten
4.1 Leihinstrumente – Bereitstellung & Gebühr
Die Musikschule kann im Rahmen ihrer Bestände Musikinstrumente Schülern zum vorübergehenden Gebrauch überlassen. Es wird dafür eine Leihgebühr erhoben. Die Instrumente werden zusammen mit nötigem Zubehör zur Verfügung gestellt.
4.2 Zustand und Haftung
Mit der Übernahme des Instrumentes durch den Schüler wird der ordnungsgemäße Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe anerkannt. Der Schüler haftet für Fahrlässigkeit und Vorsatz.
4.3 Instrumentenpflege
Der Schüler verpflichtet sich, das Instrument an dem zum Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Zustand zu erhalten und die laufenden Kosten (z.B. Saiten, Bogenhaar, Rohrblättchen, technische Pflege) zu übernehmen.
4.4 Reparatur- und Wartung
Wenn eine Reparatur oder Wartung des Instrumentes erforderlich wird, ist der Schüler verpflichtet, dies der Leitung der Musikschule mitzuteilen, die Arbeiten bei einem Instrumentenbauer, den sie ihm nennt, fachgerecht ausführen zu lassen, und der Musikschule die Arbeiten nachzuweisen. In keinem Fall darf der Schüler versuchen, das Instrument selbst zu reparieren.
4.5 Leihgebühr und Abrechnung
Die Leihgebühr wird monatlich zum 1. des jeweiligen Monats vom Bankkonto des Schülers bzw. des Erziehungsberechtigten zusammen mit dem Schulgeld abgebucht. Wird das Schulgeld per Überweisung bezahlt, dann wird die Leihgebühr für ein Semester im Voraus zusammen mit dem Schulgeld in Rechnung gestellt.
4.6 Nutzungsbeschränkungen
Das Instrument darf nicht vermietet oder dritten Personen zur Benutzung überlassen werden.
4.7 Rückgabe des Leihinstruments
Die Rückgabe des Instruments ist zum Ende eines jeden Monats möglich, muss aber spätestens beim Ausscheiden aus der Musikschule erfolgen.
5. Vertragslaufzeit / Kündigung
5.1 Instrumental-/Gesangsunterricht & Ensembles
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann jeweils zum 28. Februar und 31. August eines jeden Jahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
5.2 Mus. Früherziehung / Mus. Grundausbildung / Eltern-Kind-Musizieren
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann jeweils zum 31. August eines jeden Jahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
5.3 Sonderkündigung bei Wohnsitzverlegung
Verlegt der Schüler den Hauptwohnsitz dauerhaft an einen Ort, der mehr als 30 km von der nächstgelegenen Filiale der Musikschule entfernt liegt, kann der Vertrag außerordentlich mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende beendet werden, sofern das Enddatum mindestens 3 Monate vor dem nächsten ordentlichen Kündigungstermin liegt. Die Kündigung muss eine amtliche Meldebestätigung des neuen Wohnsitzes enthalten; fehlt diese, ist die Kündigung unwirksam.
5.4 Form der Kündigung
Jede Kündigung muss in Textform (Brief, Email) adressiert an die Musikschule oder per Online-Formular musikschule-emotio.de/kuendigung/ erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Eingangsdatum bei der Musikschule. Mündliche und telefonische Abmeldungen oder Kündigungen an den Dozenten gelten nicht. Nichterscheinen gilt nicht als Kündigung.
5.5 Kündigung durch Musikschule
Bei Zahlungsrückständen, bei schuldhafter Sach-beschädigung oder aus sonstigen schwerwiegenden Gründen kann der Unterricht ohne Einhaltung einer Frist durch die Musikschule schriftlich gekündigt werden.
6. Schulgeldordnung / Zahlungsmodalitäten
6.1 Schulgeldpflicht
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule haben die Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgelds richtet sich nach der Schulgeldordnung der Musikschule in ihrer jeweils gültigen Fassung.
6.2 Semesterbeiträge und Ausfallregelung
Die Schulgeldforderung entsteht mit Unterrichtsbeginn für ein Semester und wird auf gleich Hohe 6 Monatsraten umgerechnet. Während der staatlichen Schulferien, an gesetzlichen Feiertagen und an sonstigen schulfreien Tagen findet der Unterricht nicht statt. Das vereinbarte monatliche Schulgeld ist auch für diese Zeiten zu entrichten; in der Schulgeldhöhe ist der Ausfall bereits berücksichtigt. Der Unterricht wird bezogen auf das Kalenderjahr in 36 wöchentlichen Unterrichtseinheiten erteilt.
6.3 Lastschriftverfahren
Die Schulgelderhebung erfolgt im Lastschriftverfahren. Dazu erteilt der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten der Musikschule eine Einzugs-ermächtigung. Beträge, die per SEPA-Lastschrift eingezogen werden, werden spätestens einen Werktag vor dem Lastschrift-Einzug bekanntgegeben.
6.4 Abbuchungsmodalitäten
Beim Gesangs-/Instrumentalunterricht wird das Schulgeld monatlich zum 1. des jeweiligen Monats vom Bankkonto des Schülers bzw. des Erziehungs-berechtigten abgebucht. Bei der Musikalischen Früherziehung und der Musikalischen Grundausbildung wird der Betrag für ein Semester im Voraus abgebucht.
6.5 Zahlung per Überweisung
In begründeten Ausnahmefällen kann das Schulgeld per Überweisung gezahlt werden. In diesem Fall hat der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten das Schulgeld für ein Semester im Voraus zuzüglich der Bearbeitungsgebühr von 10 Euro nach Rechnungsstellung an die Musikschule zu entrichten.
6.6 Ausfall durch Schüler
Fällt der Unterricht aus Gründen, die der Schüler zu vertreten hat, aus, so ist der Dozent nicht verpflichtet, die Stunden nachzuholen. Eine Verrechnung des Schulgeldes ist ebenfalls nicht möglich.
6.7 Ausfall durch Lehrer
Fällt der Unterricht durch Verschulden des Lehrers aus, so werden die ausgefallenen Stunden entweder nachgeholt oder durch einen anderen Lehrer vertreten. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Gebühren für ausgefallene Stunden (pro Stunde ¼ des monatlichen Entgeltes) auf den nächsten Beitrag angerechnet oder bei Abmeldung zurückerstattet. Ein Anspruch des Schülers auf Unterricht durch jeweils die gleiche Lehrkraft besteht nicht. Ein Lehrerwechsel stellt keinen Sonderkündigungsgrund dar.
6.8 Erkrankung des Schülers
Bei voraussichtlich längerer Krankheit eines Schülers wird bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ab der 5. Woche nach Eintritt der Verhinderung bis zur Wiederaufnahme des Unterrichts kein Entgelt erhoben.
Schulgeldordnung
Gültig ab 01.11.2024
| Art des Unter | Unter | Schulgeld pro Teil |
|---|---|---|
Einzel | 30 | € 92 |
| 45 | € 131 | |
| 60 | € 175 | |
| 90 | € 262 | |
| Einzel | 45 | € 172 |
| 60 | € 220 | |
| 90 | € 316 | |
| Gruppen | 45 | € 74 |
| 90 | € 142 | |
| Gruppen | 45 | € 57 |
| 90 | € 104 | |
| Ensemble | 60-75 | € 60 |
| Musikalische Früherzieh | bis 7 Teiln.: 30 ab 8 Teiln.: 45 | € 44 |
| Musikalische Grundausbild | bis 7 Teiln.: 30 ab 8 Teiln.: 45 | € 48 |

